Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendungsbereich
- Diese AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge, solange diese nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn das Unternehmen stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vom Unternehmen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video etc.).
II. Urheberrechtliche Bestimmungen
- Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Unternehmen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mittels schriftlichem Angebot oder Rechnung und dem darin aufgeführten Nutzungsumfang als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.).
- Jede Veränderung und Bearbeitung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens
- Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts mittels Rechnung oder verbindlichem Angebot.
- Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist, und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
III. Eigentum am Bildmaterial
- Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Unternehmen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche vom Fotografen hergestellten Bilddateien.
- Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
- Das Unternehmen wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keine Ansprüche zu.
IV. Auftragsproduktion
- Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Unternehmens und Annahme durch den Auftraggeber zustande. Aufträge werden durch schriftliche Zusage oder schriftliche Bestätigung angenommen und unterliegen ab diesem Zeitpunkt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Rahmenvereinbarungen, die durch verbindliche Angebote und Rechnungen festgelegt werden.
- Bei Auftragsproduktionen stellt das Unternehmen dem Auftraggeber den nach seinem Ermessen am besten geeigneten Vertragsfotografen zur Verfügung, der die Aufnahmen vor Ort durchführt. Dabei ist das Unternehmen bemüht, den Aufwand und die Kosten so gering wie möglich zu halten und den Anforderungen des Auftraggebers gerecht zu werden.
- Aus den angefertigten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus. Die Bildbearbeitung erfolgt durch andere Mitarbeiter des Unternehmens. Die Lieferung der Bilder obliegt dem Unternehmen, das hierfür die Möglichkeit der Lieferung über Datentransferdienstleister anbietet. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen erteilt, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
- Das Unternehmen behält sich – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, dem Fotografen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
- Geringfügige Überschreitungen der Lieferfristen sind in jedem Fall hinzunehmen, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
V. Vergütung
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Unternehmen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
- Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung, so nimmt es sich das Unternehmen vor für je eine halbe Stunde Verzugszeit vor Ort.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie Wartezeiten, die durch den Auftraggeber veranlasst sind, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart ist, um 30€ zzgl. gesetzliche Steuer für je vollendete 20 Minuten. Ab einer Wartezeit von mehr als einer Stunde berechnen wir zusätzlich zum Pauschalpreis eine Gebühr in Höhe von 150€. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält das Unternehmen auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann das Unternehmen auch Schadensersatz verlangen.
- Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.
VI. Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Verwendung von Bildnissen
- Das Unternehmen ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.
VIII. Schlussbestimmung
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
- Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Letzte Veränderung: 11.09.2023